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ATTENTION: THE RIGHTS FOR THIS PICTURE ARE AT GETTY IMAGES! – Neben der Pfarrkirche von Eschen steht ein aus dem Mittelalter, zwischen 1300 und 1400, stammendes Doppelhaus. Das so genannte „Pfrundhaus" bekam aufgrund der Renovation von 1974 bis 1976 wieder das Aussehen von 1860. Die Dreigeschossigkeit des geschichtsträchtigen Baus mit etlichen Zimmern wird von der Gemeinde und vielen Interessierten für Ausstellungen, Konzerte und Versammlungen genutzt. In den Pfrundbauten ist die lange Zugehörigkeit der Pfarrei Eschen zum Kloster Pfäfers SG dokumentiert.Ein Pfrundhaus war eine Stiftung, die eine Stadt oder auch ein Dorf für ihre Bürger führte, jedoch nur denjenigen in Not Asyl boten, die sich rechtzeitig finanziell mit einer Pfründe beteiligt hatten. Die wirklich Armen oder Ortsfremden waren auf das Asyl der Kirchen angewiesen. Die Pfründe, Plural Pfründen, auch Präbende genannt (vom Mittellateinischen praebenda für „Unterhalt“ abgeleitet), bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, im Besonderen die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Nahrung, Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst (mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber) oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher Stellen. Im Gefolge der Reformation wurden die Pfründen allerdings in beiden Kirchen, nicht zuletzt wegen des im Spätmittelalter weit verbreiteten Missbrauchs des Pfründenwesens, nach und nach zugunsten einer direkten Besoldung der Amtsträger eingezogen. Eine Pfründe ist in Deutschland heute häufig eine rechtsfähige Stiftung, die aber zum kirchlichen Vermögen gehört und in der Regel durch kirchliche Organe rechtlich vertreten wird (z. B. Ordinariat, Kirchenvorstand). Den rechtlichen Charakter einer Pfründe haben auch die vielerorts noch vorhandenen Küsterschulstiftungen und Kirchschullehne (z. B. in Sachsen). Pfründen gibt es also auch heute noch in evangelischen Landeskirchen. Ob Pfründen Stiftungen kirchlichen, öffentlichen oder privaten Rechts sind, hängt von ihrer Entstehungszeit und dem örtlich geltenden (Landes-) Recht ab. Auch ein für Träger öffentlicher Ämter oft zu günstigen Bedingungen durch Einkauf oder eine Stiftung gesicherter Unterhalt in einem Kloster, Heim oder Krankenhaus kann als Pfründe bezeichnet werden.