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jetzt hat endlich die Staatsanwaltschaft das letzte Wort
Die jüngst erhobene Anklage gegen fünf Mitglieder der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 Strafgesetzbuch (StGB) wirft bedeutende Fragen zur rechtlichen Bewertung von Protestformen und deren Auswirkungen auf den Rechtsstaat auf. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin legt den Beschuldigten zur Last, zwischen April 2022 und Mai 2023 Aktionen durchgeführt zu haben, die unter anderem Angriffe auf die Ölraffinerie PCK in Schwedt, den Flughafen BER und das Barberini-Museum in Potsdam umfassten. Neben dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung stehen auch Delikte wie Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung und Sachbeschädigung im Raum.
Die Anwendung von § 129 StGB, der ursprünglich zur Bekämpfung organisierter Kriminalität konzipiert wurde, auf eine Gruppe, die sich für Klimaschutz einsetzt, ist umstritten. Kritiker argumentieren, dass dadurch zivilgesellschaftliches Engagement kriminalisiert und demokratische Freiräume eingeschränkt werden. Amnesty International äußerte Besorgnis über diese Entwicklung und betonte, dass die Kriminalisierung gewaltfreien Protests im Widerspruch zur im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Versammlungsfreiheit stehe.
Die Protestaktionen der "Letzten Generation", insbesondere Straßenblockaden, haben erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht.
www.revierkohle.de/letzte-generation-jetzt-hat-endlich-de...
jetzt hat endlich die Staatsanwaltschaft das letzte Wort
Die jüngst erhobene Anklage gegen fünf Mitglieder der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 Strafgesetzbuch (StGB) wirft bedeutende Fragen zur rechtlichen Bewertung von Protestformen und deren Auswirkungen auf den Rechtsstaat auf. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin legt den Beschuldigten zur Last, zwischen April 2022 und Mai 2023 Aktionen durchgeführt zu haben, die unter anderem Angriffe auf die Ölraffinerie PCK in Schwedt, den Flughafen BER und das Barberini-Museum in Potsdam umfassten. Neben dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung stehen auch Delikte wie Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung und Sachbeschädigung im Raum.
Die Anwendung von § 129 StGB, der ursprünglich zur Bekämpfung organisierter Kriminalität konzipiert wurde, auf eine Gruppe, die sich für Klimaschutz einsetzt, ist umstritten. Kritiker argumentieren, dass dadurch zivilgesellschaftliches Engagement kriminalisiert und demokratische Freiräume eingeschränkt werden. Amnesty International äußerte Besorgnis über diese Entwicklung und betonte, dass die Kriminalisierung gewaltfreien Protests im Widerspruch zur im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Versammlungsfreiheit stehe.
Die Protestaktionen der "Letzten Generation", insbesondere Straßenblockaden, haben erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht.
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